„Bzgl. der Abfrage möchte ich mitteilen …“

Es gibt Lebensbereiche, die geordnet laufen müssen. Und es gibt technische Entwicklungen, für die die Menschen je zur gegebenen Zeit ordentliche Lösungen schaffen müssen. Also schreibt der Mensch einen Brief, genauer: der Mensch im Amt. Und dann kommt’s: Wer fragt, bekommt auch Antwort. Geordnet. Beim Ecclesia Versicherungsdienst GmbH sind zuletzt öfter Anfragen zum Versicherungsschutz bei […]

Es gibt Lebensbereiche, die geordnet laufen müssen. Und es gibt technische Entwicklungen, für die die Menschen je zur gegebenen Zeit ordentliche Lösungen schaffen müssen. Also schreibt der Mensch einen Brief, genauer: der Mensch im Amt. Und dann kommt’s: Wer fragt, bekommt auch Antwort. Geordnet.

Beim Ecclesia Versicherungsdienst GmbH sind zuletzt öfter Anfragen zum Versicherungsschutz bei der Nutzung von Drohnen gelandet. Um einen Sammelvertrag zu organisieren, hat das Landeskirchenamt – fürsorglich und ordentlich – alle Kirchengemeinden angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Gefragt wurde, wer wie viele Multi- oder Quadrocopter im Einsatz hat und ob diese das Gewicht von 5 Kilo nicht übersteigen – denn daran hängt die Prämienfreiheit. Diese Abfrage zu den kleinen unbemannten Flugzeugen ist aktuell: Die Rückmeldefrist lautet 14. September.

Solange braucht der Gemeindepfarrer in Zülpich nicht. Ulrich Zumbusch mailt prompt und beginnt mit ordentlicher Bezugnahme: „bzgl. der landeskirchlichen Abfrage hinsichtlich des Besitzes von Drohnen möchte ich mitteilen, dass unsere Kirchengemeinde ca. 13.241 Drohnen besitzt“.

Allerdings, teilt der Pfarrer mit, werde sich die Zahl zum Winter hin deutlich reduzieren. Und weiter informiert er, wie gewünscht detailliert: „Es handelt sich um sog. Duokopter mit zwei Flügeln. Das Gewicht der einzelnen Drohne übersteigt nicht 5 kg, sondern liegt bei ca. 2 g, so dass keine separate Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung in Frage kommt.“

Selektive Wahrnehmung

Die Vertragskonditionen im Blick, schreibt er weiter: „Beitragsmindernd könnte sich bei der Versicherung auswirken, dass unsere Drohnen aufgrund ihres geringen Gewichts beim Absturz relativ wenig Schaden anrichten. Ich bitte dahingehend mit der Versicherung günstige Bedingungen zu verhandeln.“

Datenschutzrechtlich – greift er einen bis dato völlig übersehenen Aspekt auf – „entstehen m. E. keine Probleme, da die Drohnen beim Überfliegen fremder Grundstücke die Umgebung nur sehr selektiv wahrnehmen“. Laut Information von Pfarrer Ulrich Zumbusch leben die Zülpicher Drohnen verteilt auf sechs Bienenvölker.

ekir.de / neu, je, Foto Martin Magunia / 10.08.2018