Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind die wichtigsten christlichen Feste, die zugleich als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erbauung verfassungsrechtlich geschützt sind. Epiphanias, Christi Himmelfahrt, der Reformationstag sowie der Buß- und Bettag sind nur in einigen Bundesländern gesetzliche Feiertage. Im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ist nur Christi Himmelfahrt arbeitsfrei.
EKiR-Dossier zum Thema Kirchliche Feiertage
Evangelische Kirche im Rheinland – EKiR.de / 28.10.2010