Gottesdienst

„So oft wie möglich“ versammelt sich die christliche Gemeinde „im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ zum Gottesdienst. So oft wie möglich? Das präzisiert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR):

Gottesdienst in der Bonner Lutherkirche Gottesdienst in der Bonner Lutherkirche

Mindestens an jedem Sonntag und an jedem kirchlichen Feiertag sollen die Protestantinnen und Protestanten Gottesdienst feiern. Die klassische Definition des Gottesdienstes hat der Reformator Martin Luther geliefert. Bei der Einweihung der Schlosskapelle zu Torgau am 5. Oktober 1544 stellte er fest: Das neue Haus soll dahin ausgerichtet werden, „dass nichts anderes darin geschehe, denn dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang“.
Der Gottesdienst ist Dialog, sowohl als Dienst Gottes an uns wie auch als Dienst des Menschen gegenüber Gott. Dialog ist aber nicht nur Gespräch zwischen Gott und Mensch, sondern auch zwischen Menschen untereinander und ein Dialog der Menschen mit sich selbst. Dies geschieht in vielfältigen Formen, darunter „Kirche mit Kindern“, Familiengottesdienst, Krabbelgottesdienst, Schulgottesdienst, Friedensgebet, GOalive, Evensong.

Die Gesamtverantwortung für den Gottesdienst in der Gemeinde liegt beim Presbyterium, also der gewählten Gemeindeleitung. Den jeweiligen Gottesdienst leiten Pfarrerin oder Pfarrer, Prädikantin oder Prädikant sowie Lektorin oder Lektor.

EKiR – Dossier zum Thema Gottesdienst

Evangelische Kirche im Rheinland – EKiR.de / 25.10.2010