Was bedeutet die Schari’a – ursprünglich?

Als Synonym für härteste Strafen gilt oftmals die Schari’a. Was „der Weg, der zur Tränke führt“ – so eine Übersetzung – ursprünglich bedeutet, erläutert die islamische Theologin Hamideh Mohagheghi, am Freitag, 30. November, in Bad Godesberg. Scharia – dieser Begriff ist in unserem Land vielfach negativ besetzt. „Die wollen die Scharia einführen“ ist daher weithin […]

Als Synonym für härteste Strafen gilt oftmals die Schari’a. Was „der Weg, der zur Tränke führt“ – so eine Übersetzung – ursprünglich bedeutet, erläutert die islamische Theologin Hamideh Mohagheghi, am Freitag, 30. November, in Bad Godesberg.

Scharia – dieser Begriff ist in unserem Land vielfach negativ besetzt. „Die wollen die Scharia einführen“ ist daher weithin Synonym für: Kopf ab, Hand ab, härteste Strafen auch für geringfügige Vergehen und in jedem Fall gegen die Demokratie. Grund genug für die die Islambeauftragte im Bereich des Godesberger Konvents, Elisabeth Thissen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Referentin Hamideh Mohagheghi aus Hannover wird einführen in die Frage nach den Quellen und der Entstehung der Schari’a und ihrer Anwendung heute. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für Islamische Theologie an der Universität Paderborn und Mitglied der Islamkonferenz. Neben einem Jurastudium in Teheran hat sie in Hamburg eine islamische Theologieausbildung absolviert und an der Universität Hannover Religions- und Rechtswissenschaft studiert. Sie engagiert sich als freiberufliche Referentin im interreligiösen und interkulturellen Dialog und bei Fortbildungen für Religionslehrerinnen und -lehrer sowie im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung.

In der Reihe „Koran für Christen von Muslimen erklärt“ werden muslimische IslamwissenschaftlerInnen und TheologInnen regelmäßig nach ihrem Verständnis des Koran gefragt.

Der Abend zur ursprünglichen Bedeutung der Scharia findet statt am Freitag, 30. November, von 19.30 bis 21 Uhr im Gemeindehaus der Johannes-Kirchengemeinde Bad Godesberg, Zanderstraße 51.

 
 

 

EB/gar / 22.11.2012

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