Siegfried Eckert gewählt

Die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel haben den Bad Godesberger Pfarrer Siegfried Eckert als Wahl- und Kontaktperson für die landeskirchliche Pfarrvertretung gewählt. Für Siegfried Eckert (46) steht bei seinem ehrenamtlichen Engagement die theologische Debatte im Vordergrund. „Vor allem geht mir um eine Stärkung und Wertschätzung des Pfarrdienstes in unserer Kirche.“ Diese, mittlerweile auch […]

Die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel haben den Bad Godesberger Pfarrer Siegfried Eckert als Wahl- und Kontaktperson für die landeskirchliche Pfarrvertretung gewählt.

Für Siegfried Eckert (46) steht bei seinem ehrenamtlichen Engagement die theologische Debatte im Vordergrund. „Vor allem geht mir um eine Stärkung und Wertschätzung des Pfarrdienstes in unserer Kirche.“ Diese, mittlerweile auch von der Kirchenleitung als Schlüsselberuf bezeichnete Gruppe, habe in all den Veränderungen einen wichtigen, wertzuschätzenden Platz in der Kirche verdient. „Viele tun über die Maßen und bis an die Grenzen ihrer Kräfte hier einen guten Dienst, der unerlässlich für eine Kirche ist, wenn sie Volkskirche bleiben will“, so Eckert. Eine vitale, zukunftsfähige EKiR brauche eine ermutigte, lebendige und vielfältige, von ihrer Kirchenleitung gestärkte Pfarrerschaft und eine dementsprechende Pfarrvertretung, um dies zu gestalten.

Eckert hatte sich bereits als Essener Pfarrer und auch zusammen mit der Kreissynode Bad Godesberg-Voreifel mit Anträgen an die rheinische Landessynode gewandt, als eine der letzten EKD-Kirchen eine geordnete Pfarrvertretung einzurichten, die als Gegenüber zur Kirchenleitung ein eigenständiger Ansprechpartner für die Belange der Pfarrerschaft sein kann. In seinen Augen ist an dem neuen Pfarrvertretungsgesetz noch einiges zu verbessern, so dass er in der Startphase gerne mithelfe.

In allen 39 Kirchenkreisen der Rheinischen Landeskirche wird je eine Wahl- und Kontaktperson gewählt. Sie wählen in einer Versammlung die siebenköpfige Pfarrvertretung. Diese können die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Interessen in Anspruch nehmen. Das hatte die Landessynode 2009 mit einem entsprechenden Kirchengesetz verabschiedet. Bei Abberufung oder Versetzung in den Wartestand, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag, Entlassung ohne Antrag oder Ausscheiden aus dem Dienst haben Betroffene die Möglichkeit, die Pfarrvertretung zu beteiligen.

 

 

 
 

 

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