Protestanten wählen neue Leitung

Bis zum 31. Januar können noch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Am 5. Februar 2012 wird in den evangelischen Kirchengemeinden das wichtigste Entscheidungsgremium gewählt: das Presbyterium. Wahlberechtigt sind alle evangelischen Christen, die 16 Jahre alt sind oder schon konfirmiert wurden. In der rheinischen Landeskirche sind das 2,5 Millionen Protestanten. Die Zahl der Presbyterinnen und Presbyter variiert […]

Bis zum 31. Januar können noch die Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Am 5. Februar 2012 wird in den evangelischen Kirchengemeinden das wichtigste Entscheidungsgremium gewählt: das Presbyterium. Wahlberechtigt sind alle evangelischen Christen, die 16 Jahre alt sind oder schon konfirmiert wurden. In der rheinischen Landeskirche sind das 2,5 Millionen Protestanten. Die Zahl der Presbyterinnen und Presbyter variiert je nach Größe der Gemeinde: vier Mitglieder sind Pflicht, in großen Gemeinden kann das Gremium aber auch aus fast 20 Personen bestehen.

Über 170 Frauen und Männer stellen sich am 5. Februar in den 13 Gemeinden des Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel zur Wahl. 144 Stellen sind zu besetzen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Da es in der Kirche keine Parteien oder Fraktionen gibt, findet in der Regel kein Wahlkampf statt. Die Kandidaten stellen sich in Gemeindeversammlungen und Gemeindebriefen vor. Das Wort Presbyterium leitet sich aus dem Griechischen ab (presbyteros = Älterer/Ältester) und bedeutet Ältestenrat. Heute können alle volljährigen Protestanten für das Amt kandidieren. Als Kandidatinnen und Kandidaten sind sie bereit, Verantwortung zu übernehmen für das religiöse Leben in der Gemeinde, die Einstellung von Mitarbeitenden, den Kindergarten, die Konfirmandenarbeit, den Finanzplan und vieles mehr.

Die Wahllokale sind am 5. Februar 2012 in den meisten Gemeinden zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Wer verhindert ist, kann noch bis zum 31. Januar Briefwahl beantragen. „In den nächsten vier Jahren sind in allen Gemeinden wichtige Zukunftsentscheidungen für die künftige personelle Ausstattung der Ortsgemeinden zu treffen. Die presbyteriale Grundordnung unserer Rheinischen Kirche gewährleistet, dass dabei die Interessen der Gemeindeglieder die Prioritäten bestimmen“, erläutert Superintendent Dr. Eberhard Kenntner. „Ich wünsche mir daher gerade diesmal eine besonders hohe Wahlbeteiligung; die künftigen Presbyterinnen und Presbyter wissen sich dann bei ihren Entscheidungen und Weichenstellungen von einem starken Mandat getragen“, wirbt Kenntner für die Wahl.

 
 

 

gar / 24.01.2012

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