Pfarrwahl zunächst gestoppt – Fortsetzung nach der Presbyteriumswahl im Februar 2004

Weil ein faires Verfahren in der Durchführung der Probepredigten und -katechesen in der Thomas-Kirchengemeinde nicht gewährleistet ist, wurde das Verfahren zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle im Bezirk Paulus abgebrochen. PRESSEERKLÄRUNG des Bevollmächtigtenausschusses der Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg und des Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel Der Bevollmächtigtenausschuss stellt in Übereinstimmung mit dem Kreissynodalvorstand fest, dass der […]

Weil ein faires Verfahren in der Durchführung der Probepredigten und -katechesen in der Thomas-Kirchengemeinde nicht gewährleistet ist, wurde das Verfahren zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle im Bezirk Paulus abgebrochen.

PRESSEERKLÄRUNG
des Bevollmächtigtenausschusses der Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg und des Superintendenten des Ev. Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel

Der Bevollmächtigtenausschuss stellt in Übereinstimmung mit dem Kreissynodalvorstand fest, dass der bisherige Verlauf des Pfarrwahlverfahrens zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle Pauluskirche in allen Punkten korrekt verlaufen ist. Die Vorschriften des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes sind in allen Punkten beachtet worden.
Die Kriterien und das Auswahlverfahren sind einstimmig beschlossen und gemäß diesen Beschlüssen umgesetzt worden.
Trotz des korrekt abgelaufenen Verfahrens möchte der Bevollmächtigtenausschuss nach den lebhaften Diskussionen in der Pauluskirche und einem Antrag an den Superintendenten die Situation neu überdenken, unter anderem aus folgenden Gründen:
– Teile der Gemeinde ziehen – zu Unrecht – die rechtliche Kompetenz des Bevollmächtigtenausschusses in Zweifel.
– Teilen der Gemeinde ist nicht deutlich, dass es nicht um Bezirkswahl, sondern um eine Wahl der Gesamtgemeinde geht.
– In dieser aufgeregten Stimmung ist ein faires Verfahren in der Durchführung der Probepredigten und -katechesen nicht zu gewährleisten.

Angesichts dieser kurzfristig nicht zu behebenden Situation beschliesst der Bevollmächtigtenausschuss einstimmig, das laufende Pfarrwahlverfahren abzubrechen. Er tut dies in Übereinstimmung mit der Kirchenleitung und dem Kreissynodalvorstand.
Der Abbruch des Verfahrens erfolgt nach einer Güterabwägung:
Fortsetzung eines korrekten Verfahrens gegen den Willen von Teilen der Gemeinde oder Abbruch des Verfahrens, um damit den Zusammenhalt der Gemeinde zu fördern.

Die gewonnene Zeit soll zu intensiven Gesprächen zwischen Leitungsgremium und Gemeinde einerseits und den beiden Pfarrbezirken der neu entstandenen Ev. Thomaskirchengemeinde andererseits genutzt werden.
Das im Frühjahr zu wählende Presbyterium wird ein neues Pfarrwahlverfahren einleiten.
Der Bevollmächtigtenausschuss hofft, mit seiner Entscheidung dem Frieden und dem Zusammenhalt in der Ev. Thomaskirchengemeinde zu dienen.

Die für die nächsten Sonntage angesetzten Probepredigten und – katechesen entfallen.

 

 

 
 

 

 

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