Kirchenmusik ist zentrale Aufgabe

Weiterer wesentlicher Punkt des Beschlusses: Die C-Ausbildung, in ihrer bisherigen regionalen Form „gescheitert“, soll umstrukturiert werden. Genauer: Sie soll neu organisiert und damit die Ausbildung von nebenamtlichen Kirchenmusikerinnen und -musikern wieder auf einen guten Weg gebracht werden.
Und: Nachdem in den zurückliegenden fünf Jahren fast ein Drittel aller Stellen in der Kirchenmusik weggefallen sind, soll die Kirchenmusik in der EKiR nun gezielt und mit innovativen Konzepten gestützt werden. Dazu gehört auch, die Stellensituation auf Kirchenkreisebene zu stärken.
Zum Hintergrund, entnommen dem „Positionspapier zu gegenwärtigem Stand und zukünftigen Aufgaben der Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland), auf dem der Beschluss der Landessynode fußt: Die Lage der Kirchenmusik ist ambivalent. In den meisten Kirchengemeinden hat sie einen hohen Rang. Allerdings ist das in vielen Gemeinden eben nicht mehr der Fall. Gemeinsames Singen – verstummt. Kirchenchöre – geschrumpft. Orgelsanierungen – nur noch über Spenden möglich.
Die Zahlen: In den 809 rheinischen Kirchengemeinden gibt es
1626 Kirchenchöre, Singkreise und Kinderchöre mit
39.365 Sängerinnen und Sängern
388 Posaunenchöre mit
5485 Bläserinnen und Bläsern
700 andere Instrumentalkreise mit
6074 Mitgliedern
241 Kirchenmusikerinnen und –musiker beruflich tätig
davon 66 in A-Stellen, wiederum davon 44 Vollzeitstellen
und 175 in B-Stellen, wiederum davon 102 Vollzeitstellen
das sind 30 Prozent weniger berufliche Stellen als noch vor fünf Jahren
weit mehr als 1000 Musikerinnen und Musiker arbeiten nebenberuflich in der Kirchenmusik (Befähigungsnachweis/C-Prüfung)
Aus den Verabredungen:
Das Musikspektrum soll sich erweitern, insbesondere um neues geistliches Lied, christliche Popmusik, Taizé-Gesänge, Gospel und Jazz
Entsprechend soll die Aus- und Fortbildung erweitert werden, elementar popularmusikalische Kompetenz soll prüfungsrelevant werden
Das Singen soll gezielt gefördert werden.
Die Kirchenmusik soll in den Gesamtkonzeptionen der Kirchengemeinden detailliert verankert werden.
Die C-Ausbildung soll demnächst in gemeinsamer Verantwortung von Kirchenkreisen und Landeskirche organisiert werden.
Die Zuständigkeit für Kirchenmusik soll von den Gemeinden an die Kirchenkreise übertragen werden, jedenfalls bezüglich der Stellenstruktur und Schwerpunktbildungen. Gemeindeübergreifende Modelle kirchenmusikalischer Arbeit sollen probiert und gestärkt werden.
Schließlich gibt das Positionspapier einen Überblick über Beispiel-Modelle in der kirchenmusikalischen Praxis. Genannt werden:
Pyramidenmodell der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Remscheid (Kirchenkreis Lennep), http://www.johannes-kgm.de/
„Singschule an der Petrikirche“ der Evangelischen Altstadtgemeinde in Mülheim/Ruhr (Kirchenkreis An der Ruhr)
Kooperation von Erlösergemeinde Essen und Kirchengemeinde Essen-Holsterhausen (Kirchenkreis Essen-Mitte), http://www.essener-bachchor.de/
Kirchenmusik und Gemeindeaufbau der Evangelischen Kirchengemeinde Velbert-Dalbecksbaum (Kirchenkreis Niederberg)
Kirchenmusik und Gemeindeaufbau der Evangelischen Kirchengemeinde Dönberg (Kirchenkreis Niederberg)
Musikschule der Kirchengemeinde Rondorf (Kirchenkreis Köln-Süd), http://www.rondorf.de/musikschule.htm
neu / 12.01.2006
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