Initiative für Betroffene der Energiepreiskrise
Es ist ein ungewollter Effekt der Energiepauschale: Die Kirchen bekommen mehr Kirchensteuern. Die zusätzlichen Einnahmen will die Kirche nun aber für sozial Schwächere einsetzen, die besonders von den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten betroffen sind. Superintendentin Claudia Müller-Bück unterstützt diese Initiative und bittet die Kirchengemeinden in Bad Godesberg und der Voreifel, sich dem anzuschließen: „Bitte denken Sie an die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, in der wir uns als Kirche befinden, und an die Menschen in Ihren Gemeinden, die vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben durch einen Krieg in Europa in eine Notlage geraten.“
Die beiden großen Kirchen in Deutschland empfehlen gemeinsam, die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Energiepreispauschale für Menschen verwenden, die von den hohen Heizkosten besonders betroffen sind. Die Mittel sollen über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen, gaben EKD und Deutsche Bischofskonferenz heute bekannt. Mit ihrer Empfehlung, die sich durch die Energiepreispauschale ergebende Kirchensteuereinnahme für die von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen und nicht für andere kirchliche Zwecke zu verwenden, wollen die evangelische und die katholische Kirche die Mittel unbürokratisch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Der Hintergrund: Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser Auszahlungsweg wurde gewählt, weil es derzeit noch keinen Auszahlungsmechanismus gibt, um die Energiepreispauschale direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger Rechnung getragen.
Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt der vom Gesetzgeber gewählte Auszahlungsweg als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber automatisch dazu, dass auf die vom Staat gewährte Energiepreispauschale auch Zuschlagsteuern und damit bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer anfällt.
Kirchensteuer auf Energiepreispauschale soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen (Pressemitteilung der EKD)
ekd.de/gar