Ein Halbsatz als Meilenstein der Gleichberechtigung

Ein Meilenstein für Pfarrerinnen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ist der lapidare Halbsatz im Kirchlichen Amtsblatt 1975: „…und hebt die Pastorinnenverordnung auf.“ Laut Kirchengesetz von 1950 hießen Theologinnen nur Vikarin, durften nur in Gemeinden mit mehr als zwei Pfarrstellen Dienst tun und erhielten nur 75 Prozent der Bezüge. Das Dienstverhältnis einer auf Lebenszeit eingestellten […]

Ein Meilenstein für Pfarrerinnen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) ist der lapidare Halbsatz im Kirchlichen Amtsblatt 1975: „…und hebt die Pastorinnenverordnung auf.“

Laut Kirchengesetz von 1950 hießen Theologinnen nur Vikarin, durften nur in Gemeinden mit mehr als zwei Pfarrstellen Dienst tun und erhielten nur 75 Prozent der Bezüge. Das Dienstverhältnis einer auf Lebenszeit eingestellten Vikarin endete im Falle ihrer Eheschließung. Nach einigen Angleichungen der Rechte und Pflichten der Theologinnen und Theologen erfolgte die rechtliche Gleichstellung erst vor 30 Jahren.

Heute studieren mehr Frauen als Männer Theologie. Die Wahrscheinlichkeit ist gering geworden, dass eine Frau wie Wibke Janssen ein Theologiestudium beginnt und noch nie eine Pfarrerin gesehen hat. Die beste Unterstützung bieten nach der Erfahrung von Vizepräses Petra Bosse-Huber Frauennetzwerke.

Fünf rheinische Theologinnen in verschiedenen Lebenssituationen reden über sich, ihre Motivation, ihren Glauben, ihre Perspektive. Ein EKiR.de-Dossier von Renate Hofmann.

 

 

 
Vizepräses Petra Bosse-Huber
Superintendentin i.R. Hannelore Häusler
Vikarin Kerstin Janott
Pfarrerin Wibke Janssen
Pfarrerin Editha Royek
 

 

28.12.2005

 

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