1.800 Masken für die Bonner Jugendhilfe

Die Übergabe der Masken fand vor dem Marie-Baum-Haus des Diakonischen Werkes in Bonn statt. (Bildquelle: Vigilux/Meike Böschemeyer).

Deutsche Telekom Stiftung spendet Gesichtsmasken: Wir sind alle angehalten, Abstand zu halten, um einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten. Wir halten uns daran, wann immer es möglich ist. Doch manchmal ist persönlicher Kontakt unverzichtbar wie etwa bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen oder in vielen anderen Einsatzbereichen der Jugendhilfe. […]

Deutsche Telekom Stiftung spendet Gesichtsmasken: Wir sind alle angehalten, Abstand zu halten, um einen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten. Wir halten uns daran, wann immer es möglich ist. Doch manchmal ist persönlicher Kontakt unverzichtbar wie etwa bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen oder in vielen anderen Einsatzbereichen der Jugendhilfe.

Um sowohl Mitarbeitende aus diesem Bereich zu schützen als auch die Kinder und Jugendlichen, die hier betreut und begleitet werden, hat die Deutsche Telekom Stiftung der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe (kurz AG§78 HzE) in Bonn 1.800 hochwertige Stoffmasken gespendet.

Andrea Elsmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, nahm die Spende in Empfang: „Die Pandemie stellt vor allem Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen vor existentielle Probleme. Es freut uns sehr, dass wir für unsere Arbeit mit diesen Kindern so praktische Unterstützung bekommen.“ Johannes Schlarb von der Telekom-Stiftung zeigte sich erfreut, dass die Masken einen Beitrag dazu leisten, damit Kinder und Jugendliche die Unterstützung bekommen können, die sie dringend benötigen.

In Bonn werden über 1400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch Hilfen zur Erziehung (HzE) begleitet und betreut.

Gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn gestalten rund 35 freie Jugendhilfeträger gemeinsam mit den Familien individuelle Hilfen zur Erziehung, um eine gesunde Entwicklung von Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können.

Auf Grundlage des §78 SGB VIII arbeiten freie und öffentliche Träger im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zusammen, um eine möglichst bedarfsgerechte Hilfelandschaft zu entwickeln.

EB