Synodalversammlung im August

Eine Synodalversammlung und Briefwahlen ersetzen die ursprünglich für Ende Juni vorgesehene Kreissynode im Evangelischen Kirchenkreis Bad Godesberg-Voreifel. Das hat der Kreissynodalvorstand aus Fürsorgegründen in Pandemiezeiten entschieden. Konkret gilt der 4. August 2020 mit dem Beginn der Stimmabgabe per Brief als Tagungszeitpunkt der Synode. Dann sind vor allem die Abgeordneten für die Landessynode zu wählen, die […]

Eine Synodalversammlung und Briefwahlen ersetzen die ursprünglich für Ende Juni vorgesehene Kreissynode im Evangelischen Kirchenkreis Bad Godesberg-Voreifel. Das hat der Kreissynodalvorstand aus Fürsorgegründen in Pandemiezeiten entschieden.

Konkret gilt der 4. August 2020 mit dem Beginn der Stimmabgabe per Brief als Tagungszeitpunkt der Synode. Dann sind vor allem die Abgeordneten für die Landessynode zu wählen, die bis zum 31. August an die Landeskirche zu melden sind. So ist im August ausreichend Zeit für einen eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang oder eine Stichwahl.

Die Synodalversammlung wird am Samstag, 29. August 2020, als Videokonferenz stattfinden. Thema ist die Hauptamtlichkeit des Superintendentenamtes. Aktuell übt Mathias Mölleken die Aufgabe wie seine Vorgänger im Nebenamt aus und ist gleichzeitig Pfarrer der Kirchengemeinde Meckenheim geblieben. Allerdings hat der Kirchenkreis zu seiner Entlastung in der Gemeinde eine zusätzliche Pfarrstelle im Umfang von 75 Prozent eingerichtet.

Die Hauptamtlichkeit ist in der rheinischen Landeskirche seit 2012 grundsätzlich möglich.