Reinhard Renger wurde entpflichtet

An Heiligabend hat er seinen 75. Geburtstag gefeiert und so die Altersgrenze für kirchliche Ämter erreicht. Daher wurde Dr. Reinhard Renger am 6. Januar 2012 von Superintendent Dr. Eberhard Kenntner von seinen kirchlichen Wahlämtern entpflichtet. Der Empfang nach dem Gottesdienst am Epiphaniastag ist zugleich ein verspäteter Geburtstagsempfang des engagierten Presbyters der Johannes-Kirchengemeinde Bad Godesberg. Seit 1986 war […]

An Heiligabend hat er seinen 75. Geburtstag gefeiert und so die Altersgrenze für kirchliche Ämter erreicht. Daher wurde Dr. Reinhard Renger am 6. Januar 2012 von Superintendent Dr. Eberhard Kenntner von seinen kirchlichen Wahlämtern entpflichtet.

Der Empfang nach dem Gottesdienst am Epiphaniastag ist zugleich ein verspäteter Geburtstagsempfang des engagierten Presbyters der Johannes-Kirchengemeinde Bad Godesberg.

Seit 1986 war der gelernte Jurist Renger Mitglied im Ständigen Kirchenordnungsausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland, ab 2002 Mitglied im Presbyterium der Johannes-Kirchengemeinde Bad Godesberg. 2005 wurde er als stellvertretender Synodalältester Mitglied des Kreissynodalvorstandes Bad Godesberg-Voreifel. Sein juristischer Rat war ebenso gefragt wie sein Interesse für historische Zusammenhänge, das an Veröffentlichungen zur Rigal’schen Kapelle und dem Evangelischen Godesberg deutlich wurde. Als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Evangelischen Waldkrankenhauses Bad Godesberg begleitete er die Eröffnung des Stationären Hospizes dort 2005 ebenso wie die zunehmende Kooperation mit der Johannitergruppe.

Reinhard Renger, 1936 in Sachsen geboren, hatte nach dem Abitur in Freiburg und Göttingen Jura, politische Wissenschaften und Geschichte studiert. Seine juristische Laufbahn führte ihn unter anderem als wissenschaftlichen „Hilfsarbeiter“ ans Bundesverfassungsgericht, bis er von 1971 bis zum Jahr 2000 im Bundesministerium der Justiz tätig war. Schwerpunkte des Ministerialrates waren zunächst innerdeutsche und Berlin betreffende Rechtsfragen, dann Privatversicherungsrecht, Wertpapierrecht und Internationales Handelsrecht.

Der Gottesdienst mit Entpflichtung von Dr. Reinhard Renger beginnt am Freitag, 6. Januar 2012, um 18 Uhr in der Johanneskirche Bad Godesberg, Zanderstraße 51.

 
 

 

27.12.2011

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