Anders aufstellen

Berichten und einordnen: Superintendent Mathias Mölleken informiert von der Landessynode. (Foto: Uta Garbisch)

Erster PresbyterInnenkonvent 2018: Präsesbericht, Sonntagsschutz, „Leichtes Gepäck“: Das waren nur einige Themen, über die die Landessynodalen den Konvent der Presbyterinnen und Presbyter informieren. Superintendent Mathias Mölleken, Pfarrer Siegfried Eckert und Irmela Richter waren dazu in die Meckenheimer Christuskirche gekommen. Gut 30 Vertreterinnen und Vertreter der 13 Kirchengemeinden waren am Montagabend der Einladung gefolgt. Stichwort „Leichtes […]

Erster PresbyterInnenkonvent 2018: Präsesbericht, Sonntagsschutz, „Leichtes Gepäck“: Das waren nur einige Themen, über die die Landessynodalen den Konvent der Presbyterinnen und Presbyter informieren. Superintendent Mathias Mölleken, Pfarrer Siegfried Eckert und Irmela Richter waren dazu in die Meckenheimer Christuskirche gekommen. Gut 30 Vertreterinnen und Vertreter der 13 Kirchengemeinden waren am Montagabend der Einladung gefolgt.

Stichwort „Leichtes Gepäck“. Ermöglichen statt einschränken sei das Motiv dieser Arbeitsgruppe. „Sich auf das Nötige zu beschränken, macht sicherlich Sinn“, erläuterte Mathias Mölleken. Als Beispiel nannte er den erleichterten Verbleib in einer Kirchengemeinde nach einem Umzug. Dafür reicht eine schriftliche Mitteilung des Gemeindemitglieds an das bisherige Presbyterium. So werden Superintendenturen entlastet, haben aber auch weniger Überblick, merkte Mölleken an.

Pfarrer Siegfried Eckert ging auf den rheinischen Sparprozess ein. Er kritisierte, man könne nicht erst sparen und „dann erst überlegen, wo wir Schwerpunkte setzen“. Er erinnerte an die Reduzierung in der Arbeitsstelle Gottesdienst. Nun aber sei das Thema Gottesdienst ein wichtiges Thema im Präsesbericht – „eine Art Regierungserklärung“ – gewesen. Das neue „Erprobungsgesetz“ habe jemand in seinem Ausschuss als eine Art Notstandgesetz bezeichnet, so Eckert. Hauptkritikpunkt: Die Kirchenleitung und nicht die Landessynode entscheidet über sinnvolle Ausnahmen vom kirchlichen Recht. Dahinter steckt: Veränderung und Vereinfachung kirchlicher Arbeit sollen künftig leichter erprobt werden können. Ein entsprechendes Gesetz ermöglicht zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen von kirchlichem Recht, wenn sie der Erprobung dienen.

Sorgen bereiten Superintendent Mölleken neue Überlegungen zum übersynodalen Finanzausgleich. Bislang stehen mindestens 95 Prozent des durchschnittlichen Kirchensteuer-Pro-Kopf-Aufkommens für jeden Kirchenkreis unabhängig von der eigenen Finanzkraft zur Verfügung. Die landeskirchliche Arbeitsgruppe Kirchensteuerverteilsystem hat nun ein Modell für den ein Übergang auf einen vollständigen Finanzausgleich auf 100%-Pro-Kopf-Verteilung vorgelegt. Gebende Kirchenkreise wie Bad Godesberg-Voreifel müssten dies über mehrere Jahre schrittweise im Haushalt umsetzen. Nach einem Konsultationsprozess fällt eine Entscheidung über die Umstellung bereits auf der nächsten Landessynode.

Mölleken schätzt, dass im Ergebnis die Einnahmen kirchenkreisweit um etwa eine Million Euro sinken dürften. Hier gehe es um Gerechtigkeit und Solidarität gegenüber „armen“ Kirchenkreisen. Trotzdem dürfte deren Bedarf so nicht vollständig gedeckt werden können. Zudem seien die betroffenen abgebenden Kirchenkreise oft ganz andere Personalverpflichtungen eingegangen. „Wir sind gezwungen, uns anders aufzustellen“, so Mölleken. Er kündigte an, die Auswirkungen für die Kirchengemeinden auszurechnen. Jede Gemeinde, aber auch der Kirchenkreis müsse sich fragen, „Was wollen wir und was nicht mehr?“ Damit beschäftigt sich demnächst auch die kreiskirchliche Arbeitsgruppe Aufgabenkritik.

Das Wichtigste im Überblick: synode.info